Unterschriebene eidesstattliche Erklärung einer Hausarbeit mit Füller, Datum und gebundener wissenschaftlicher Arbeit auf einem Schreibtisch

Eidesstattliche Erklärung Hausarbeit: Muster, Vorlage & korrekte Formulierung

Von |Veröffentlicht am: Juni 22nd, 2026|

In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine eidesstattliche Erklärung für die Hausarbeit rechtlich tatsächlich bedeutet – und worin sie sich von der Eigenständigkeits- und der ehrenwörtlichen Erklärung unterscheidet. Sie erhalten geprüfte Muster zum Kopieren (kurz, ausführlich und auf Englisch), eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur korrekten Platzierung sowie einen sachlichen Überblick über die Konsequenzen falscher oder fehlender Angaben nach Prüfungsrecht und § 156 StGB. Am Ende finden Sie 10 häufige Fragen kompakt beantwortet.

Die eidesstattliche Erklärung für die Hausarbeit gehört zu jenen Bestandteilen einer wissenschaftlichen Arbeit, die im Studium am häufigsten unterschätzt werden – und zugleich am meisten Verunsicherung auslösen. Wer 2026 eine Hausarbeit schreiben lassen mit KI möchte, sich akademisch unterstützen lässt oder seine Arbeit vollständig eigenständig verfasst, steht am Ende stets vor derselben formalen Hürde: einer kurzen, aber rechtsverbindlichen Versicherung, die juristischen und formalen Kriterien genügen muss. Genau an diesem Punkt entstehen die meisten vermeidbaren Fehler – von einer unpassenden Formulierung über die falsche Platzierung bis hin zur unterschätzten rechtlichen Tragweite. Dieser umfassende Ratgeber liefert eine sachliche, faktenbasierte Einordnung, geprüfte Muster zum Kopieren, eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie einen klaren Überblick über die Konsequenzen falscher oder fehlender Angaben – damit Ihre Hausarbeit formal sicher eingereicht werden kann.

Was ist eine eidesstattliche Erklärung in der Hausarbeit?

Eine eidesstattliche Erklärung – häufig auch als Selbstständigkeitserklärung bezeichnet – ist ein kurzer, formalisierter Text am Ende oder Anfang einer wissenschaftlichen Arbeit. Mit ihr versichern Sie, die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet sowie alle wörtlich oder sinngemäß übernommenen Stellen ordnungsgemäß gekennzeichnet zu haben. Ergänzend bestätigen Sie in den meisten Fällen, dass die Arbeit nicht bereits als Prüfungsleistung an einer anderen Stelle eingereicht wurde.

Obwohl der Text inhaltlich meist nur eine viertel bis halbe Seite umfasst, ist seine Funktion erheblich. Die Erklärung dokumentiert die wissenschaftliche Integrität der Arbeit und überträgt die volle Verantwortung für deren Richtigkeit auf die unterzeichnende Person. Sie ist damit kein dekoratives Beiwerk, sondern ein rechtlich relevantes Dokument, dessen Bedeutung weit über eine bloße Formalität hinausreicht.

Wichtig ist von Beginn an ein zentrales Verständnis: Ohne handschriftliche oder rechtsgültige digitale Unterschrift gilt die eidesstattliche Erklärung als ungültig. Eine inhaltlich noch so korrekte Erklärung erfüllt ihren Zweck nicht, wenn die Unterschrift fehlt – ein Detail, das in der Hektik vor der Abgabe regelmäßig übersehen wird.

Warum verlangen Hochschulen eine eidesstattliche Erklärung?

Die Pflicht zur Erklärung erfüllt einen klaren Zweck: Sie ist ein Instrument zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Indem Studierende ausdrücklich bestätigen, eigenständig gearbeitet und korrekt zitiert zu haben, schafft die Hochschule eine dokumentierte Grundlage, auf die sie sich im Falle einer Täuschung berufen kann.

Hintergrund ist die Zunahme von Plagiatsfällen und unzulässiger Fremdleistung in den vergangenen Jahren. Das ungekennzeichnete Übernehmen fremder Ideen, Sätze oder Absätze – ob aus Büchern, Fachzeitschriften oder dem Internet – stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die akademischen Standards dar. Die eidesstattliche Erklärung macht diesen Maßstab für jede einzelne Arbeit verbindlich und nachvollziehbar.

Für Studierende bedeutet das im Umkehrschluss eine wertvolle Orientierung: Wer von Anfang an sauber recherchiert, korrekt zitiert und alle Quellen vollständig angibt, hat mit der Erklärung keinerlei Probleme. Sie ist somit weniger eine Bürde als vielmehr die formale Bestätigung einer ohnehin gebotenen Arbeitsweise.

Eidesstattliche Erklärung, Eigenständigkeitserklärung oder ehrenwörtliche Erklärung?

Die drei Begriffe werden im Studienalltag oft synonym verwendet, sind juristisch jedoch nicht deckungsgleich. Dieser Unterschied wird in vielen Ratgebern übergangen, ist für das tatsächliche Risiko einer Falschangabe aber von entscheidender Bedeutung.

Die eidesstattliche Versicherung – die Formulierung „an Eides statt“ ist hier das Schlüsselmerkmal – ist die rechtlich stärkste Variante. Eine vorsätzlich falsche Angabe kann nach § 156 StGB strafbar sein. Diese Strafbarkeit greift allerdings nur, wenn die Versicherung vor einer dafür zuständigen Behörde abgegeben wird.

An dieser Stelle liegt ein häufig übersehener Kernpunkt: Hochschulen sind bei der bloßen Abgabe einer Hausarbeit in der Regel keine im Sinne des § 156 StGB zuständige Behörde. Viele universitäre Texte sind daher streng genommen Eigenständigkeitserklärungen mit prüfungs- und verwaltungsrechtlicher Bindungswirkung – nicht jedoch echte Versicherungen an Eides statt. Eine strafrechtliche Verfolgung nach § 156 StGB scheidet in solchen Fällen häufig bereits aus formalen Gründen aus.

Die ehrenwörtliche Erklärung wiederum ist die schwächste Form. Sie ist in erster Linie eine moralische und formale Selbstverpflichtung gegenüber der Hochschule. Dennoch wäre es ein Trugschluss, daraus eine Folgenlosigkeit abzuleiten: Auch bei Verstößen gegen eine Eigenständigkeits- oder ehrenwörtliche Erklärung drohen erhebliche prüfungsrechtliche Sanktionen bis hin zur Exmatrikulation.

Für die Praxis ergibt sich daraus eine klare Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Prüfungsordnung genau, achten Sie auf den dort verwendeten Begriff und übernehmen Sie – sofern vorgegeben – den exakten Wortlaut Ihrer Hochschule, ohne ihn abzuändern.

Infografik zum Unterschied zwischen eidesstattlicher Versicherung, Eigenständigkeitserklärung und ehrenwörtlicher Erklärung

Ist eine eidesstattliche Erklärung bei der Hausarbeit Pflicht?

Ob eine eidesstattliche Erklärung verpflichtend ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Regelungen zwischen Hochschulen, Fakultäten und einzelnen Instituten teils erheblich variieren. Maßgeblich ist immer die jeweilige Prüfungsordnung sowie der Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten Ihres Fachbereichs.

Bei umfangreichen Abschlussarbeiten besteht hingegen kaum Spielraum: Wer eine Bachelorarbeit oder eine Masterarbeit einreicht, muss die Erklärung in praktisch allen Studiengängen beifügen. Hier ist sie ein obligatorischer Bestandteil der Prüfungsleistung, ohne den die Arbeit formal unvollständig ist.

Bei einer Hausarbeit oder einer Seminararbeit ist die Lage uneinheitlicher. Manche Institute fordern die Erklärung ausdrücklich, andere überlassen die Entscheidung den Studierenden, wieder andere verzichten gänzlich darauf. Auch bei Praktikumsberichten oder Projektarbeiten kann eine entsprechende Versicherung erwartet werden.

Als sichere Faustregel gilt daher: Im Zweifel fügen Sie die Erklärung bei. Eine vorhandene, korrekt formulierte Erklärung kann niemals schaden, während eine fehlende Erklärung zur nachträglichen Aufforderung oder im schlimmsten Fall zur Bewertung als „nicht abgegeben“ führen kann.

Aufbau: Diese Bestandteile gehören in die Erklärung

Eine formal korrekte eidesstattliche Erklärung folgt einem festen Schema. Unabhängig vom konkreten Wortlaut müssen bestimmte Pflichtbestandteile enthalten sein, damit die Erklärung anerkannt wird und sich nahtlos in die Formatierung der übrigen Arbeit einfügt.

Den Kern bildet stets der Versicherungstext, in dem die selbstständige Erstellung der Arbeit ohne unerlaubte Hilfe bestätigt wird. Hinzu kommt der ausdrückliche Hinweis auf die korrekte Kennzeichnung aller verwendeten Quellen und Zitate. Erst die formalen Angaben – Ort, Datum, vollständiger Name und Unterschrift – verleihen der Erklärung schließlich ihre Gültigkeit.

Die folgende Übersicht fasst die einzelnen Elemente zusammen. Prüfen Sie anhand dieser Liste, ob Ihre Erklärung vollständig ist, bevor Sie die Arbeit einreichen.

Bestandteil Beschreibung Pflicht
Überschrift z. B. „Eidesstattliche Erklärung“ oder „Selbstständigkeitserklärung“ Ja
Versicherungstext Bestätigung der selbstständigen Erstellung ohne unerlaubte Hilfe Ja
Quellenhinweis Versicherung der korrekten Kennzeichnung aller Quellen und Zitate Ja
Ort & Datum Ausstellungsort und Tagesdatum der Unterzeichnung Ja
Name & Unterschrift Vollständiger Name mit handschriftlicher Unterschrift Ja

Wohin gehört die eidesstattliche Erklärung – und ins Inhaltsverzeichnis?

Die Platzierung der Erklärung ist nicht beliebig, folgt aber einer klaren Konvention. In der überwiegenden Zahl der Fälle wird sie als letzte Seite der Arbeit eingefügt, häufig unmittelbar im Anschluss an das Literaturverzeichnis. An einigen Hochschulen ist es hingegen vorgesehen, die Erklärung direkt nach dem Deckblatt zu platzieren.

Da es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, sollten Sie sich ausschließlich an den formalen Vorgaben Ihres Instituts orientieren. Findet sich dort keine ausdrückliche Angabe zur Position, ist die Einordnung am Ende der Arbeit die verbreitetste und sicherste Wahl.

Eine besonders häufig gestellte Frage betrifft das Inhaltsverzeichnis. Hier herrscht teils Verwirrung, da einzelne Ratgeber widersprüchliche Angaben machen. In aller Regel wird die eidesstattliche Erklärung nicht im Inhaltsverzeichnis aufgeführt und erhält auch keine Seitenzahl, da sie nicht zum inhaltlichen Hauptteil der Arbeit gehört. Abweichende Vorgaben einzelner Hochschulen haben jedoch stets Vorrang vor dieser allgemeinen Konvention.

Eidesstattliche Erklärung Hausarbeit: Muster & Vorlage zum Kopieren

Sie können die eidesstattliche Erklärung selbst schreiben oder ein geprüftes Muster übernehmen und anschließend lediglich um Ort, Datum, Namen und Unterschrift ergänzen. Nachfolgend finden Sie zu jeder Variante ein konkretes Beispiel zum Kopieren. Achten Sie vor der Nutzung stets darauf, ob Ihre Hochschule einen verbindlichen Wortlaut vorgibt – in diesem Fall ist ausschließlich dieser zu verwenden.

Kurzes Muster (Standardversion)

„Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne unerlaubte fremde Hilfe verfasst habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder nicht veröffentlichten Quellen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher weder vollständig noch in wesentlichen Teilen als Prüfungsleistung vorgelegt.“

Dieses kompakte Muster eignet sich für die meisten Hausarbeiten, sofern keine spezielle Hochschulvorlage existiert. Es enthält alle inhaltlich erforderlichen Bestandteile in einer schlanken Form.

Ausführliches Muster (mit Hinweis auf rechtliche Folgen)

„Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne die Hilfe Dritter verfasst habe. Alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel habe ich vollständig und korrekt angegeben sowie Zitate ordnungsgemäß gekennzeichnet. Ich erkläre außerdem, dass ich die Arbeit weder vollständig noch in Teilen bereits an anderer Stelle im Rahmen eines Prüfungsverfahrens eingereicht habe. Mir ist bewusst, dass eine falsche Erklärung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.“

Die ausführliche Variante ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Ihre Hochschule eine umfassendere Formulierung wünscht oder der ausdrückliche Hinweis auf die Rechtsfolgen verlangt wird.

Englische Version (Declaration of Authorship)

„I hereby declare that I have composed the present thesis independently and without the use of any sources or aids other than those indicated. All passages taken verbatim or paraphrased from published or unpublished sources are marked as such. This thesis has not been submitted, either in whole or in part, for any other examination.“

Wird Ihre Arbeit auf Englisch verfasst, verlangt die Hochschule in der Regel auch eine englischsprachige Erklärung. Unter jedes dieser Muster ergänzen Sie stets Ort und Datum sowie Ihren vollständigen Namen mit Unterschrift.

Eidesstattliche Erklärung in Word korrekt formatieren

Neben dem Inhalt entscheidet auch die Formatierung darüber, ob die Erklärung als professioneller Bestandteil der Arbeit wahrgenommen wird. Grundsätzlich gilt: Die Erklärung sollte sich harmonisch in das Gesamtbild Ihrer Hausarbeit einfügen.

Verwenden Sie dieselbe Schriftart und Schriftgröße wie im Fließtext der Arbeit – üblich sind Times New Roman in 12 pt oder Arial in 11 pt – sowie den gleichen Zeilenabstand. Die Überschrift „Eidesstattliche Erklärung“ wird in der Regel fett und etwas größer gesetzt, um sie deutlich abzuheben.

Achten Sie darauf, dass die Erklärung eine eigene Seite erhält und nicht durch einen ungünstigen Seitenumbruch zerrissen wird. Lassen Sie zwischen Versicherungstext und der Zeile für Ort, Datum und Unterschrift ausreichend Platz, damit die handschriftliche Signatur später gut lesbar eingefügt werden kann.

Ein praktischer Hinweis zur Word-Vorlage: Da die Erklärung weder eine Seitenzahl noch einen Eintrag im Inhaltsverzeichnis erhält, sollten Sie sie technisch von der automatischen Nummerierung ausnehmen, etwa durch einen separaten Abschnittsumbruch.

In 5 Schritten zur korrekten eidesstattlichen Erklärung

Die folgende Anleitung fasst das gesamte Vorgehen zusammen und stellt sicher, dass Ihre Erklärung formal anerkannt wird. Der gesamte Vorgang beansprucht erfahrungsgemäß nur wenige Minuten – vorausgesetzt, Sie haben die Vorgaben Ihrer Hochschule vorab geprüft.

  1. Vorgaben prüfen: Kontrollieren Sie Prüfungsordnung und Leitfaden auf einen vorgeschriebenen Wortlaut sowie auf die geforderte Bezeichnung der Erklärung.
  2. Muster auswählen: Übernehmen Sie eine passende Vorlage oder verwenden Sie die hochschuleigene Version, falls eine solche existiert.
  3. Daten ergänzen: Tragen Sie Ort, Datum und Ihren vollständigen Namen ein und prüfen Sie diese Angaben auf Richtigkeit.
  4. Formatierung anpassen: Gleichen Sie Schriftart und Layout an den Rest der Arbeit an, ohne Seitenzahl und ohne Eintrag im Inhaltsverzeichnis.
  5. Unterschreiben: Unterzeichnen Sie handschriftlich – bei digitaler Abgabe meist eingescannt –, da die Erklärung andernfalls ungültig ist.

Mit diesem strukturierten Ablauf vermeiden Sie die häufigsten Beanstandungen und stellen sicher, dass dieser letzte Baustein Ihrer Arbeit zuverlässig anerkannt wird.

Infografik mit fünf Schritten zur korrekten Erstellung einer eidesstattlichen Erklärung für die Hausarbeit

Digitale Abgabe: Wie unterschreibe ich richtig?

Mit der zunehmenden Digitalisierung der Prüfungsverfahren stellt sich vielen Studierenden die Frage, wie die Unterschrift bei einer rein elektronischen Abgabe gehandhabt wird. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, da die Anforderungen je nach Hochschule und Prüfungsamt variieren.

In der Praxis erwarten viele Hochschulen auch bei digitaler Einreichung eine eingescannte, handschriftlich unterschriebene Seite, die anschließend in das PDF eingefügt wird. Eine bloß getippte Namensangabe genügt in diesen Fällen nicht, da sie nicht als rechtsgültige Signatur anerkannt wird.

Andere Einrichtungen akzeptieren mittlerweile eine qualifizierte elektronische Signatur oder verzichten bei reiner Online-Abgabe ausdrücklich auf eine händische Unterschrift. Da hier Unsicherheit besteht, gilt erneut die Grundregel: Im Zweifel fragen Sie beim Prüfungsamt oder bei der betreuenden Person nach, bevor Sie die Arbeit endgültig einreichen.

Falsche oder fehlende Erklärung: Welche Konsequenzen drohen?

Die Folgen einer mangelhaften Erklärung lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: formale Mängel einerseits und inhaltliche Falschangaben andererseits. Beide werden von Hochschulen sehr unterschiedlich, aber keineswegs nachlässig behandelt.

Eine schlicht fehlende Erklärung führt zunächst meist zu einer Aufforderung, das Dokument nachzureichen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann die Arbeit als nicht abgegeben gewertet werden – mit der Folge eines regulären Fehlversuchs in diesem Modul.

Deutlich schwerer wiegt eine inhaltlich falsche Erklärung. Stellt sich heraus, dass die Arbeit nicht eigenständig erbracht oder ein Plagiat enthalten ist, drohen empfindliche prüfungsrechtliche Sanktionen: die Bewertung mit „nicht bestanden“, der Verlust des Prüfungsanspruchs, in schweren oder wiederholten Fällen die Exmatrikulation sowie – selbst Jahre später – die nachträgliche Aberkennung eines bereits verliehenen Titels.

Hinzu kommt die strafrechtliche Dimension. Handelt es sich um eine echte Versicherung an Eides statt vor einer dafür zuständigen Behörde, kann eine vorsätzliche Falschangabe nach § 156 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Wie oben dargelegt, ist diese Voraussetzung bei der bloßen Abgabe einer Hausarbeit jedoch häufig nicht erfüllt, weshalb in der Praxis vor allem die prüfungsrechtlichen Folgen relevant sind – diese aber sind sehr real.

Art des Mangels Mögliche Folge Schweregrad
Fehlende Erklärung Aufforderung zur Nachreichung, ggf. „nicht abgegeben“ Gering bis mittel
Formfehler Fehlende Unterschrift macht die Erklärung ungültig Mittel
Plagiat Bewertung „nicht bestanden“, Verlust des Prüfungsanspruchs Hoch
Vorsätzliche Falschangabe Exmatrikulation, Aberkennung des Titels, ggf. § 156 StGB Sehr hoch

Eidesstattliche Erklärung und der Einsatz von KI

Ein zunehmend relevantes Thema ist der Umgang mit künstlicher Intelligenz im wissenschaftlichen Schreiben. Immer mehr Hochschulen ergänzen ihre klassische eidesstattliche Erklärung um einen ausdrücklichen KI-Hinweis, in dem Studierende offenlegen müssen, ob und in welchem Umfang sie KI-gestützte Werkzeuge verwendet haben.

Die Regelungen hierzu sind derzeit uneinheitlich und entwickeln sich rasch weiter. Manche Fachbereiche verlangen eine vollständige Auflistung der eingesetzten Tools und ihrer Funktion, andere untersagen bestimmte Anwendungen, wieder andere haben noch keine verbindlichen Vorgaben formuliert. Es ist daher unerlässlich, die aktuelle Fassung Ihrer Prüfungsordnung zu konsultieren.

Unabhängig von der konkreten Hochschulregelung gilt ein Grundsatz: Die Verantwortung für die Richtigkeit, die wissenschaftliche Qualität und die Originalität der eingereichten Arbeit liegt stets bei der unterzeichnenden Person. Wer die Vorgaben zur Transparenz kennt und einhält, kann KI-gestützte Recherche- und Schreibhilfen im erlaubten Rahmen sinnvoll nutzen, ohne mit der eidesstattlichen Erklärung in Konflikt zu geraten.

Plagiate vermeiden: der direkte Bezug zur Erklärung

Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie ausdrücklich, keine fremden Inhalte ungekennzeichnet übernommen zu haben. Damit besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der eidesstattlichen Erklärung und der Frage des Plagiats – ein Aspekt, der in der Vorbereitung oft unterschätzt wird.

Besonders tückisch sind unbeabsichtigte Plagiate. Wer nach intensiver Literaturrecherche Formulierungen verinnerlicht und später unbewusst nahezu wörtlich übernimmt, riskiert trotz bester Absicht und korrekt unterschriebener Erklärung erhebliche Konsequenzen. Die Erklärung schützt nicht vor solchen Fehlern, sondern macht die Verantwortung dafür ausdrücklich.

Aus diesem Grund ist eine sorgfältige Plagiatsprüfung vor der Abgabe dringend zu empfehlen. Vergleichen Sie Ihre Arbeit mit den einschlägigen Quellen, prüfen Sie Paraphrasen kritisch und stellen Sie sicher, dass jede übernommene Idee korrekt belegt ist. Erst wenn Sie auf dieser Grundlage guten Gewissens unterschreiben können, ist die eidesstattliche Erklärung ihren Zweck wert.

Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Viele Beanstandungen entstehen nicht aus Täuschungsabsicht, sondern aus reiner Unachtsamkeit in der Endphase der Arbeit. Ein Bewusstsein für die typischen Fehlerquellen hilft, sie zuverlässig zu vermeiden.

Am häufigsten fehlt die handschriftliche Unterschrift, wodurch die Erklärung formal ungültig wird. Ebenfalls verbreitet ist die Verwendung eines abweichenden Wortlauts, obwohl die Hochschule eine verbindliche Formulierung vorgibt. Auch die fälschliche Aufnahme der Erklärung ins Inhaltsverzeichnis oder eine versehentlich vergebene Seitenzahl gehören zu den klassischen Versäumnissen.

Weitere typische Stolpersteine sind ein veraltetes oder fehlendes Datum, ein nicht ausgeschriebener Name, eine von der übrigen Arbeit abweichende Formatierung sowie das schlichte Vergessen der Erklärung in der finalen Druckversion. Eine kurze Kontrolle anhand einer Checkliste beugt all diesen Fehlern wirksam vor.

Checkliste vor der Abgabe

Bevor Sie Ihre Hausarbeit einreichen, sollten Sie die folgende Checkliste Punkt für Punkt durchgehen. Sie fasst die wichtigsten Anforderungen zusammen und sorgt dafür, dass Ihre eidesstattliche Erklärung vollständig und gültig ist.

  • Wortlaut entspricht den Vorgaben der Hochschule oder einem geprüften Muster.
  • Überschrift, Versicherungstext und Quellenhinweis sind vollständig enthalten.
  • Ort und Datum sind korrekt und aktuell angegeben.
  • Der vollständige Name ist ausgeschrieben.
  • Die handschriftliche Unterschrift ist vorhanden – bei digitaler Abgabe eingescannt.
  • Die Erklärung steht an der richtigen Position und erscheint nicht im Inhaltsverzeichnis.
  • Eine Plagiatsprüfung wurde durchgeführt, sodass die Versicherung wahrheitsgemäß ist.

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Eine formal einwandfreie eidesstattliche Erklärung entfaltet ihren Wert nur dann, wenn auch die darunterliegende Arbeit wissenschaftlichen Standards genügt – sauber strukturiert, korrekt zitiert und plagiatsfrei. Genau an diesem Punkt setzt KI Arbeit Schreiben Lassen an – die legale, KI-gestützte Alternative zum klassischen Ghostwriting. Sie nennen Thema, Umfang und Vorgaben, wir schreiben Ihre wissenschaftliche Arbeit – von der Hausarbeit bis zur Masterarbeit.

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Jede Arbeit wird durch einen unabhängigen Plagiatsbericht (PlagAware) sowie einen KI-Prüfbericht (GPTZero) ergänzt und als Word- und PDF-Datei ausgeliefert. Auf Wunsch erfolgt die Erstellung wahlweise auf Deutsch oder Englisch.

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Fazit

Die eidesstattliche Erklärung für die Hausarbeit ist weit mehr als eine lästige Formalität: Sie ist eine rechtsverbindliche Zusicherung mit prüfungsrechtlicher und – im Einzelfall – strafrechtlicher Bedeutung. Wer den geforderten Wortlaut verwendet, die Erklärung korrekt platziert, sie handschriftlich unterschreibt und zuvor eine sorgfältige Plagiatsprüfung durchführt, reicht seine Arbeit formal sicher ein.

Entscheidend ist das Verständnis der Unterschiede zwischen eidesstattlicher Versicherung, Eigenständigkeits- und ehrenwörtlicher Erklärung sowie die konsequente Orientierung an der eigenen Prüfungsordnung. Mit den hier bereitgestellten Mustern, der Schritt-für-Schritt-Anleitung und der abschließenden Checkliste gelingt dieser letzte Baustein Ihrer Hausarbeit zuverlässig und in wenigen Minuten.

Häufige Fragen zur eidesstattlichen Erklärung der Hausarbeit

Nein. Die Pflicht hängt von Hochschule und Fachbereich ab. Bei Bachelor- und Masterarbeiten ist sie nahezu immer verpflichtend, bei Hausarbeiten variiert die Regelung. Im Zweifel sollten Sie die Erklärung beifügen.

In der Regel nicht. Sie wird üblicherweise nicht aufgeführt und erhält keine Seitenzahl. Maßgeblich sind jedoch die Vorgaben Ihrer Hochschule.

Meist auf die letzte Seite, häufig direkt nach dem Literaturverzeichnis. Einige Hochschulen verlangen sie unmittelbar nach dem Deckblatt.

Ja. Ohne Unterschrift ist die Erklärung ungültig. Auch bei digitaler Abgabe wird häufig eine eingescannte, unterschriebene Seite erwartet.

Ja, sofern Ihre Hochschule keinen verbindlichen Wortlaut vorgibt. Gibt es eine offizielle Vorlage, müssen Sie diese exakt übernehmen.

Die eidesstattliche Versicherung ist rechtlich stärker und kann nach § 156 StGB strafbar sein. Die ehrenwörtliche Erklärung ist primär eine formale Selbstverpflichtung gegenüber der Hochschule.

Sie werden in der Regel zur Nachreichung aufgefordert. Erfolgt diese nicht, kann die Arbeit als nicht abgegeben gewertet werden.

Prüfungsrechtlich drohen die Bewertung „nicht bestanden“, der Verlust des Prüfungsanspruchs, die Exmatrikulation oder die Aberkennung des Titels. Strafrechtlich ist im Einzelfall § 156 StGB relevant.

Wenn Sie Ihre Arbeit auf Englisch verfassen, verlangt die Hochschule meist eine „Declaration of Authorship“ in englischer Sprache.

Das hängt von Ihrer Hochschule ab. Immer mehr Einrichtungen verlangen einen gesonderten KI-Hinweis. Prüfen Sie daher stets die aktuelle Fassung Ihrer Prüfungsordnung.

Dr. Laura Steinbach

Über die Autorin: Dr. Laura Steinbach ist Wissenschaftliche Leiterin bei KASL. Sie promovierte im Bereich Schreibdidaktik an der Humboldt-Universität zu Berlin und betreute über 400 Abschlussarbeiten als Zweitgutachterin.