Drei Erklärungstypen für die Hausarbeit nebeneinander – Selbstständigkeitserklärung, Eigenständigkeitserklärung und eidesstattliche Erklärung auf einem Schreibtisch

Selbstständigkeitserklärung oder Eigenständigkeitserklärung? Unterschiede & Muster für die Hausarbeit

Von |Veröffentlicht am: Juni 23rd, 2026|

In diesem Beitrag bringen wir Ordnung in das Begriffschaos rund um die Selbstständigkeitserklärung. Sie erfahren, worin sich Selbstständigkeits-, Eigenständigkeits-, eidesstattliche und ehrenwörtliche Erklärung tatsächlich unterscheiden, welche von ihnen rechtlich bindend ist und welche nicht – und wie Sie zuverlässig herausfinden, welche Variante Ihre Hochschule für die Hausarbeit verlangt. Zusätzlich erhalten Sie ein neutrales Muster zum Kopieren, eine kompakte Vergleichstabelle sowie eine Entscheidungshilfe, die Sie in wenigen Minuten zur richtigen Wahl führt.

Kaum ein formaler Bestandteil einer wissenschaftlichen Arbeit sorgt für so viel Verwirrung wie die abschließende Versicherung der eigenen Leistung. Mal heißt sie Selbstständigkeitserklärung, mal Eigenständigkeitserklärung, an anderer Stelle eidesstattliche oder ehrenwörtliche Erklärung – und viele Studierende fragen sich zu Recht, ob es sich dabei um dasselbe Dokument handelt oder um vier verschiedene. Wer eine Hausarbeit schreiben lassen mit KI möchte oder seine Arbeit selbst verfasst, sollte diese Begriffe sicher auseinanderhalten können, denn die rechtliche Bedeutung der einzelnen Varianten unterscheidet sich erheblich. Dieser Beitrag erklärt die Unterschiede klar und praxisnah, stellt ein Muster zum Kopieren bereit und zeigt, wie Sie die für Ihre Hausarbeit korrekte Version zuverlässig bestimmen.

Warum die vielen Begriffe für Verwirrung sorgen

Die Ursache des Durcheinanders liegt in der föderalen Struktur des deutschen Hochschulwesens: Jede Universität, teils sogar jede Fakultät, formuliert ihre Prüfungsordnung eigenständig. Dadurch existieren für ein inhaltlich nahezu identisches Dokument mehrere Bezeichnungen nebeneinander.

Hinzu kommt eine sprachliche Unschärfe: Begriffe wie „selbstständig“ und „eigenständig“ sind im Alltag synonym, im juristischen Kontext jedoch nicht zwingend deckungsgleich. Diese Mischung aus regionaler Vielfalt und sprachlicher Nähe führt dazu, dass selbst erfahrene Studierende die korrekte Variante oft nicht auf Anhieb benennen können.

Was ist eine Selbstständigkeitserklärung?

Eine Selbstständigkeitserklärung ist die schriftliche Versicherung, dass Sie Ihre Hausarbeit eigenständig verfasst, keine unerlaubten Hilfsmittel verwendet und alle fremden Quellen ordnungsgemäß gekennzeichnet haben. Damit ist sie inhaltlich der gemeinsame Kern, der allen weiter unten beschriebenen Varianten zugrunde liegt.

Die Bedeutung dieser Erklärung reicht über eine bloße Formalität hinaus: Mit Ihrer Unterschrift übernehmen Sie die volle Verantwortung für die wissenschaftliche Integrität Ihrer Arbeit. Der Begriff „Selbstständigkeitserklärung“ wird dabei häufig als Oberbegriff verwendet – die konkrete Bezeichnung in Ihrer Prüfungsordnung kann jedoch abweichen.

Selbstständigkeit, Eigenständigkeit, eidesstattlich, ehrenwörtlich – der Überblick

Um die Begriffe sauber zu trennen, hilft ein direkter Vergleich ihrer rechtlichen Verbindlichkeit und ihres typischen Einsatzbereichs. Die folgende Tabelle fasst die vier gängigsten Varianten zusammen und macht die entscheidenden Unterschiede auf einen Blick sichtbar.

Bezeichnung Rechtliche Bindung Typischer Einsatz § 156 StGB möglich?
Selbstständigkeitserklärung Prüfungsrechtlich Hausarbeit, Seminararbeit In der Regel nein
Eigenständigkeitserklärung Prüfungsrechtlich Hausarbeit, Seminararbeit, Facharbeit In der Regel nein
Eidesstattliche Erklärung Prüfungs- und ggf. strafrechtlich Bachelorarbeit, Masterarbeit Ja, bei zuständiger Behörde
Ehrenwörtliche Erklärung Formale Selbstverpflichtung Je nach Hochschule, alle Arbeitstypen Nein

Selbstständigkeitserklärung oder Eigenständigkeitserklärung – gibt es einen Unterschied?

Die kurze Antwort lautet: In der Praxis meinen beide Begriffe dasselbe. Sowohl die Selbstständigkeitserklärung als auch die Eigenständigkeitserklärung versichern, dass die Arbeit ohne unzulässige fremde Hilfe entstanden ist. Welcher der beiden Begriffe verwendet wird, hängt allein von der Wortwahl der jeweiligen Hochschule ab.

Ein echter inhaltlicher Unterschied besteht zwischen diesen beiden Bezeichnungen also nicht. Entscheidend ist daher nicht, welchen Begriff Sie persönlich bevorzugen, sondern welchen Ihre Prüfungsordnung vorschreibt. Verwenden Sie im Zweifel exakt die Bezeichnung, die in Ihren Vorgaben genannt wird, statt eigenmächtig zu einem Synonym zu wechseln.

Wichtig wird die Abgrenzung erst bei der Frage, ob es sich um eine einfache Erklärung oder um eine echte Versicherung an Eides statt handelt – und genau hier beginnt der rechtlich relevante Teil.

Der rechtlich entscheidende Unterschied: eidesstattlich vs. ehrenwörtlich

Während Selbstständigkeits- und Eigenständigkeitserklärung primär prüfungsrechtlich bindend sind, hebt die Formulierung „an Eides statt“ die Erklärung auf eine andere Stufe. Eine vorsätzlich falsche eidesstattliche Versicherung kann nach § 156 StGB strafbar sein – allerdings nur, wenn sie vor einer dafür zuständigen Behörde abgegeben wird.

An diesem Punkt zeigt sich ein häufig übersehenes Detail: Hochschulen sind bei der bloßen Abgabe einer Hausarbeit in der Regel keine im strafrechtlichen Sinne zuständige Behörde. Viele universitäre Texte sind daher streng genommen Eigenständigkeitserklärungen mit prüfungsrechtlicher Bindung, nicht jedoch echte Versicherungen an Eides statt. Die ehrenwörtliche Erklärung wiederum ist die schwächste Form und vor allem eine moralische Selbstverpflichtung gegenüber der Hochschule.

Für die Praxis gilt unabhängig von der Bezeichnung: Auch bei der schwächsten Variante drohen bei einem Verstoß ernsthafte Konsequenzen bis hin zur Bewertung „nicht bestanden“ oder zur Exmatrikulation. Die rechtliche Tragweite einer Erklärung sollte daher niemals unterschätzt werden.

Infografik mit der Skala zur rechtlichen Verbindlichkeit von ehrenwörtlicher, Selbstständigkeits-, Eigenständigkeits- und eidesstattlicher Erklärung

Welche Erklärung verlangt Ihre Hochschule für die Hausarbeit?

Da es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, ist die Bezeichnung allein nie verlässlich. Maßgeblich sind ausschließlich Ihre Prüfungsordnung sowie der Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten Ihres Fachbereichs. Diese beiden Dokumente legen verbindlich fest, welcher Begriff und welcher Wortlaut für Ihre Hausarbeit gelten.

Beachten Sie zudem: Bei umfangreichen Abschlussarbeiten wie der Bachelorarbeit oder der Masterarbeit wird nahezu immer die eidesstattliche Variante verlangt, während bei einer Hausarbeit oder Seminararbeit häufiger die einfache Selbstständigkeits- oder Eigenständigkeitserklärung genügt.

So finden Sie die offizielle Vorlage Ihrer Hochschule

Um die gültige Vorlage zuverlässig zu ermitteln, gehen Sie in drei Schritten vor. Prüfen Sie zunächst die Website Ihres Prüfungsamts sowie den Downloadbereich Ihrer Fakultät, da viele Hochschulen dort ein fertiges Formular bereitstellen. Findet sich kein Dokument, konsultieren Sie den Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten Ihres Instituts.

Bleibt die Frage weiterhin offen, wenden Sie sich direkt an Ihre betreuende Lehrperson und bitten Sie um die geforderte Formulierung. Existiert eine offizielle Hochschulvorlage, ist diese stets verbindlich – ein eigener Text darf sie dann nicht ersetzen. Nur wenn keinerlei Vorgabe besteht, dürfen Sie auf ein allgemeines Muster zurückgreifen.

Selbstständigkeitserklärung: Muster zum Kopieren

Sofern Ihre Hochschule keinen verbindlichen Wortlaut vorgibt, können Sie das folgende neutrale Muster übernehmen und es anschließend nur noch um Ort, Datum, Namen und Unterschrift ergänzen. Es enthält alle erforderlichen Pflichtangaben in schlanker Form.

„Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne unerlaubte fremde Hilfe verfasst habe. Ich habe keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder nicht veröffentlichten Quellen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher weder vollständig noch in wesentlichen Teilen als Prüfungsleistung vorgelegt.“

Darunter ergänzen Sie stets Ort und Datum sowie Ihren vollständigen Namen mit handschriftlicher Unterschrift. Wünschen Sie zusätzliche Varianten – etwa eine ausführliche Fassung, eine englische Version oder die rechtlich stärkere eidesstattliche Formulierung samt Hinweisen zur korrekten Platzierung –, finden Sie diese gebündelt in unserem vertiefenden Leitfaden zur eidesstattlichen Erklärung der Hausarbeit.

Entscheidungshilfe: Welcher Begriff bei welcher Arbeit?

Um Ihnen die Zuordnung zu erleichtern, fasst die folgende Schritt-für-Schritt-Logik das Vorgehen zusammen. Sie führt Sie in wenigen Minuten zur passenden Variante, sofern keine ausdrückliche Hochschulvorgabe existiert.

  1. Vorlage vorhanden? Gibt Ihre Hochschule eine offizielle Vorlage vor, verwenden Sie ausschließlich diese – unabhängig vom Begriff.
  2. Abschlussarbeit? Bei Bachelor- und Masterarbeiten ist in der Regel die eidesstattliche Erklärung erforderlich.
  3. Haus- oder Seminararbeit? Hier genügt meist die einfache Selbstständigkeits- oder Eigenständigkeitserklärung.
  4. KI eingesetzt? Prüfen Sie, ob zusätzlich ein KI-Passus oder ein KI-Verzeichnis gefordert wird.
  5. Unsicher? Im Zweifel fragen Sie die betreuende Lehrperson und wählen die rechtlich stärkere Variante.
Entscheidungsbaum zur Auswahl der richtigen Selbstständigkeits- oder eidesstattlichen Erklärung für die Hausarbeit

Was alle Varianten gemeinsam haben

So unterschiedlich die Bezeichnungen sind, so ähnlich ist ihr Aufbau. Unabhängig vom konkreten Begriff enthält jede gültige Erklärung dieselben Pflichtbestandteile: eine Überschrift, den eigentlichen Versicherungstext, den Hinweis auf die korrekte Quellenkennzeichnung sowie Ort, Datum, vollständigen Namen und Unterschrift.

Ein zentraler Grundsatz gilt ebenfalls für alle Varianten: Ohne handschriftliche – bei digitaler Abgabe meist eingescannte – Unterschrift ist die Erklärung ungültig. Ebenso wird sie in der Regel auf der letzten Seite platziert und nicht im Inhaltsverzeichnis aufgeführt. Maßgeblich bleiben jedoch stets die individuellen Vorgaben Ihrer Hochschule.

Sonderfall: der KI-Zusatz in der Erklärung

Seit dem flächendeckenden Einsatz generativer Werkzeuge ergänzen immer mehr Hochschulen ihre klassische Erklärung um einen ausdrücklichen KI-Passus. Darin müssen Studierende offenlegen, ob und in welchem Umfang sie KI-gestützte Tools verwendet haben – teils ergänzt durch ein vollständiges KI-Verzeichnis als Anlage.

Dieser Zusatz ist unabhängig davon, ob Ihre Erklärung als Selbstständigkeits-, Eigenständigkeits- oder eidesstattliche Erklärung bezeichnet wird. Welche konkreten Angaben verschiedene Universitäten verlangen und wie Sie ein korrektes Verzeichnis erstellen, erläutern wir detailliert im Beitrag zur Eigenständigkeitserklärung mit KI. Prüfen Sie hierzu stets die aktuelle Fassung Ihrer Prüfungsordnung, da sich die Vorgaben rasch weiterentwickeln.

Häufige Verwechslungen und wie Sie sie vermeiden

Die häufigste Fehlannahme ist, dass jede Erklärung automatisch eine eidesstattliche Versicherung sei – mit der Folge unnötiger Sorge vor strafrechtlichen Konsequenzen. Tatsächlich entscheidet allein die Formulierung „an Eides statt“ über diese stärkere Rechtswirkung.

Ebenso verbreitet ist der umgekehrte Irrtum, eine einfache Selbstständigkeitserklärung sei folgenlos. Auch hier drohen bei einem Verstoß prüfungsrechtliche Sanktionen bis zur Bewertung „nicht bestanden“. Ein dritter typischer Fehler besteht darin, eigenmächtig einen anderen Begriff oder Wortlaut zu wählen, obwohl die Hochschule eine verbindliche Vorlage vorgibt.

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Eine formal einwandfreie Erklärung entfaltet ihren Wert nur dann, wenn auch die zugrunde liegende Arbeit den wissenschaftlichen Standards entspricht. Genau hier setzt KASL (KI Arbeit Schreiben Lassen) an – die legale, KI-gestützte Alternative zum klassischen Ghostwriting. Sie nennen Thema, Umfang und Vorgaben, wir schreiben Ihre wissenschaftliche Arbeit – von der Hausarbeit bis zur Masterarbeit.

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Fazit

Selbstständigkeits- und Eigenständigkeitserklärung sind inhaltlich identisch; der rechtlich entscheidende Unterschied liegt allein in der Formulierung „an Eides statt“, die eine echte eidesstattliche Versicherung kennzeichnet. Für die Hausarbeit gilt: Maßgeblich ist nicht der Begriff, sondern die konkrete Vorgabe Ihrer Prüfungsordnung.

Wer die vier Varianten sicher unterscheidet, die richtige Version anhand der Hochschulvorgaben auswählt und die Erklärung vollständig unterschreibt, reicht seine Arbeit formal sicher ein. Mit der Vergleichstabelle, dem Muster und der Entscheidungshilfe aus diesem Beitrag gelingt Ihnen diese Zuordnung in wenigen Minuten.

Häufige Fragen zur Selbstständigkeitserklärung der Hausarbeit

Inhaltlich ja. Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Versicherung, eigenständig und ohne unerlaubte Hilfe gearbeitet zu haben. Welcher Begriff verwendet wird, hängt allein von der Hochschule ab.

Die eidesstattliche Erklärung enthält die Formulierung „an Eides statt“ und ist dadurch rechtlich stärker. Eine vorsätzliche Falschangabe kann nach § 156 StGB strafbar sein, sofern sie vor einer zuständigen Behörde abgegeben wird.

Das legt Ihre Prüfungsordnung fest. Bei Hausarbeiten genügt meist die einfache Selbstständigkeits- oder Eigenständigkeitserklärung, bei Abschlussarbeiten wird in der Regel die eidesstattliche Variante verlangt.

Ja, prüfungsrechtlich. Auch ohne den Zusatz „an Eides statt“ kann ein Verstoß zur Bewertung „nicht bestanden“ oder zur Exmatrikulation führen.

Sie ist die schwächste Form und vor allem eine moralische Selbstverpflichtung gegenüber der Hochschule. Eine strafrechtliche Folge nach § 156 StGB ist hier ausgeschlossen.

Ja, sofern Ihre Hochschule keine eigene Vorlage vorschreibt. Gibt es ein offizielles Formular, ist ausschließlich dieses zu verwenden.

Das hängt von Ihrer Hochschule ab. Immer mehr Einrichtungen verlangen einen gesonderten KI-Passus oder ein KI-Verzeichnis – unabhängig von der Bezeichnung der Erklärung.

In Ihrer Prüfungsordnung, im Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten Ihres Instituts oder auf der Website Ihres Prüfungsamts. Im Zweifel fragen Sie die betreuende Lehrperson.

Ja. Unabhängig von der Bezeichnung ist jede Erklärung ohne Unterschrift ungültig. Bei digitaler Abgabe wird meist eine eingescannte Unterschrift akzeptiert.

In der Regel auf der letzten Seite, häufig nach dem Literaturverzeichnis, und ohne Eintrag im Inhaltsverzeichnis. Maßgeblich sind jedoch die Vorgaben Ihrer Hochschule.

Dr. Laura Steinbach

Über die Autorin: Dr. Laura Steinbach ist Wissenschaftliche Leiterin bei KASL. Sie promovierte im Bereich Schreibdidaktik an der Humboldt-Universität zu Berlin und betreute über 400 Abschlussarbeiten als Zweitgutachterin.